EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten

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